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EEG-Bemessungsgrenze – die „Baumgrenze“ der Biomasse

Ende September wurde der Kabinettsentwurf des EEG 2021 beschlossen. Dieser Entwurf enthält erhebliche Verbesserungen im Vergleich zum EEG 2017 – in unseren Augen ein deutliches Signal pro Biomasse. Positiv ist z. B. die Anhebung des Ausschreibungsvolumens von 200 MW auf 350 MW und der Gebotshöchstwerte für Neu- und Bestandsanlagen um jeweils 1,5–2 ct/kWh auf 16,4 ct/kWh für Neuanlagen und 18,4 ct/kWh für Bestandsanlagen. Die Realisierungsfrist zwischen Auktionsende und Inbetriebnahme wird von 18 bzw. 24 Monaten auf 36 Monate angehoben. Der Einspeisevorrang für Altholzkraftwerke bleibt auch nach Ausscheiden aus dem EEG erhalten. Dies gilt ebenso für Neuanlagen, die außerhalb des EEG in Betrieb genommen werden.

Doch trotz dieser deutlichen Bekenntnisse für die Biomasse besteht aus unserer Sicht noch dringend Handlungsbedarf. Was wir als äußerst kritisch betrachten, ist die Herabsetzung der vergüteten Bemessungsleistung von 80 % auf 65 %. Das heißt, zukünftig sollen Biomasseheizkraftwerke nur noch 65 % ihrer erzeugten Strommengen vergütet bekommen, statt wie bisher 80 %. In diesem Fall würden Kraftwerksbetreiber wirtschaftlich, technisch und logistisch vor viele Probleme gestellt.

Die Reduzierung um 20 % aus dem EEG 2017 war bereits ein immenser Verlust, diesen würden weitere 15 % natürlich drastisch erhöhen. Zudem wird bei Abschaltung des Kraftwerks auch keine Wärme mehr produziert. Prozess- oder Fernwärme müssten anderweitig erzeugt werden, beispielsweise durch fossile Brennstoffe. Folglich kommen zu den fehlenden Stromerlösen fehlende Wärmeerlöse hinzu. Kraftwerksbetreiber würden dadurch gezwungen, anderweitig Wärme zu produzieren, was mit weiteren Kosten verbunden ist.

Auch die Technik stößt an ihre Grenzen. Aufgrund der Trägheit von Holzkesseln kann das An- und Abfahren mindestens 24 Stunden dauern, wodurch mehr Energie bzw. Brennstoff verbraucht wird. Es kommt zu Dehnungen, Spannungen, Kessel verschmutzen schneller usw. Die Anlage wird voraussichtlich stärker beansprucht, muss häufiger gereinigt werden und dies ist wiederum mit Kosten sowie mehr Personalaufwand verbunden.

Eine besondere Herausforderung besteht in der Brennstoffversorgung. Kraftwerke verfügen meist nur über kleine bis keine Lagerflächen und die Brennstoffe werden häufig „just-in-time“ geliefert. Es müssten folglich zusätzliche Lagerflächen in direkter Nähe geschaffen werden.

Ein wesentlicher Punkt sollte überdies berücksichtigt werden. Biomasseheizkraftwerke nehmen in den Regionen, in denen sie verankert sind, eine wichtige Rolle für die Energiewende ein und liefern bedarfsgerecht erneuerbaren Strom und Wärme. So wie die Kraftwerke in Wärmesenken eingebunden sind, die nicht einfach an- und abgeschaltet werden können, so sind sie ein fester Bestandteil des Holzabsatzes der umgebenden Forst- und Kreislaufwirtschaftsbetriebe. Gerade in Zeiten hoher Schadholzanfälle und stetig fallender Preise am Holzmarkt spielt der verlässliche Absatz in die Holzenergie eine wichtige Rolle für die Liquidität der Betriebe. Diesen nachhaltigen und langjährigen Kreislauf gilt es sowohl im Sinne des Klimaschutzes als auch für den Waldumbau zu unterstützen und auszubauen. Und gerade beim aktuell vorhandenen Überangebot an holzigen Brennstoffen halten wir es für nicht richtig, Kraftwerke herunterzufahren und den Brennstoff in anderen Regionen Deutschlands oder sogar im Ausland zu verbrennen und somit die regionale Versorgung zu kippen.

So sehr wir das neue EEG also begrüßen, befürchten wir, dass in dieser Form der bisherige Rückenwind für die Biomasse gedämpft wird und ohne die passenden Rahmenbedingungen letztlich weitaus weniger Kraftwerksneubauten entstehen. Aus all diesen Gründen sehen wir einen Anpassungsbedarf bei der Flexibilitätsanforderung an die Holzheizkraftwerke als dringend gegeben.

>> Hier klicken für das Video zu diesem Thema aus unserer „Inside Brüning“-Reihe auf YouTube.

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