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Zertifizierung und Notifizierung – eine ganz eigene Welt

Der Anspruch an die von uns gehandelten Waren wird immer vielschichtiger – von nachhaltiger Waldbewirtschaftung über legale Verbringung (Import/Export) bis hin zu Kriterien für die Materialannahme. Daher haben wir in der Brüning | Gruppe eigens Abteilungen installiert, die sich ausschließlich mit den unterschiedlichen Zertifizierungskonzepten sowie Notifizierungen beschäftigt. Im Rahmen unserer internationalen Ausrichtung streben wir selbstverständlich neben nationalen Zertifizierungskonzepten auch internationale Zertifikate an. Zudem haben wir eine Notifizierungsabteilung, die für die Abwicklung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs zuständig ist.

In die Tat umgesetzt bedeutet das, dass wir über verschiedene Zertifizierungen verfügen und Schüttgüter nach umfassender behördlicher Prüfung in Europa vermarkten. Als ganzheitliches System praktizieren wir unser Umweltmanagement nach ISO 14001 – bei dem nachhaltiges Handeln, der schonende Umgang mit Ressourcen und eine Rechtssicherheit in Umweltfragen für uns im Geschäftsalltag einen hohen Stellenwert einnimmt.

Im Rahmen von Wald- und Lieferkettenzertifizierung bieten wir unseren Kunden FSC®, PEFC, SBP und ENplus zertifizierte Biomasse an. Zudem haben wir eigene Nachweisverfahren entwickelt. Sie dienen dazu, unsere Kraftwerkskunden mit nachweislich förderfähigem Material zu versorgen. Zum Beispiel unterliegt die Förderung von Biomasse in Deutschland aktuell dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Diese etablierten Nachweisverfahren werden jährlich von unabhängigen externen Stellen geprüft und sorgen für bestmögliche Transparenz.

Bei Notifizierungen handelt es sich um ein Bewilligungsverfahren für die Ein- und Ausfuhr von Abfällen. In diesem Prozess ist die Behörde des Herkunfts-, ggf. des Transit- sowie die Behörde des Ziellandes involviert. In Deutschland ist der Exporteur (Notifizierender) laut Abfallverbringungsgesetz verpflichtet, vorab die behördlichen Genehmigungen von allen beteiligten Behörden einzuholen. Die Genehmigungen gelten in der Regel ein bis maximal drei Jahre. Einzige Ausnahme stellen Abfälle dar, die auf der sogenannten „Grünen Liste“ stehen. Da es sich hierbei um keine schwerbelasteten, problematischen Abfälle handelt, ist keine Notifizierung notwendig. Gerade bei der thermischen Verwertung von Abfällen ist eine sehr intensive Materialüberprüfung konsequenterweise vorgeschrieben und internationale Warenströme werden streng überwacht.

Durch den Notifizierungsvorgang bieten wir unseren Kunden eine hohe Compliance- und Versorgungssicherheit. Dazu sind wir als Entsorgungsfachbetrieb (nach gleichnamiger Verordnung geprüft) qualifiziert, Abfälle fachgerecht zu handeln und zu transportieren. Dazu ergänzt Jennifer Krüger aus der Abteilung für Notifizierungen: „Wir arbeiten Hand in Hand mit den Kolleginnen und Kollegen aus den operativen Abteilungen zusammen. Unser gemeinsames Ziel ist es, unseren Kunden das höchste Maß an Sicherheit bieten zu können.“

Mit dieser Ausrichtung sind wir perfekt auf die zukünftigen Anforderungen vorbereitet und wohl einzigartig in unserem Markt. So können wir unserem eigenen Anspruch und dem unserer Kunden stets gerecht werden.

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