EEG2

EEG-Novelle – eine Einschätzung für die Frischholz- und Altholzbranche

Nach Vorlage des Gesetzentwurfs des Bundeskabinetts zum EEG 2021 im Herbst vergangenen Jahres sind wir insgesamt, vor allem im Frischholzbereich, mit dem Ergebnis der EEG-Novelle zufrieden und optimistisch, dass die Biomassebranche auch weiterhin ihren Beitrag zur Energiewende leisten kann. Der Rückenwind aus der Politik ist auf jeden Fall zu spüren.

Einige positive Punkte hatten wir ja bereits in unserem Beitrag im letzten Jahr angesprochen, wie die Anhebung des Ausschreibungsvolumens auf 600 MW und der Gebotshöchstwerte für Neu- und Bestandsanlagen um jeweils 1,5–2 ct/kWh für Neuanlagen und für Bestandsanlagen sowie die Verlängerung der Realisierungsfrist zwischen Auktionsende und Inbetriebnahme auf 36 Monate. Auch der Einspeisevorrang bleibt für alle Altholzanlagen bestehen, unabhängig von ihrem Inkrafttreten, da Altholz unter den weiten Biomassebegriff des EEG fällt und damit weiter als erneuerbare Energie zählt. Der enge Biomassebegriff nach BiomasseV und der weite Begriff wurden nun erstmalig auch im Gesetz definiert.

Besonders positiv ist, dass die geplante Herabsetzung der vergüteten Bemessungsleistung von 80 % auf 65 % nun doch nicht vollzogen wurde. Die wirtschaftlichen, technischen und logistischen Probleme für Kraftwerksbetreiber wären voraussichtlich immens gewesen. Hier wurde erfreulicherweise nachgebessert und von den ursprünglich vorgesehenen 65 % auf 75 % erhöht.

Das neue EEG bietet also eine gute Perspektive, dass in Zukunft neue Biomasseheizkraftwerke gebaut werden, sowie Planungssicherheit für die Kunden und Lieferanten. Ein positiver Effekt wäre, dass weniger Biomasse aus Deutschland ins Ausland exportiert werden muss und somit die Nutzung der heimischen Ressourcen gefördert wird. „Ein Punkt jedoch, dessen Auswirkung für uns aktuell nicht absehbar ist, ist die Streichung der obersten 20 % der Gebote bei unterdeckten Ausschreibungen“, äußert Philipp Pinnow, Vertriebsleiter für den Bereich Nawaro.

Matthias Warnke, Leiter der Altholz-Unit, berichtet: „Die Nachricht über die Anschlussförderung für die Bestandsanlagen im Altholz hat uns Mitte Dezember ziemlich überraschend erreicht. Zwar waren uns die Aktivitäten durch unseren Interessensverband (dem BAV) bekannt, doch war zu keinem Zeitpunkt für uns erkennbar, dass im Entwurf des neuen EEG noch eine Kehrtwende im Altholz erfolgt.“ Er erläutert: „Viele unserer Partner sowie die gesamte Altholzbranche machen sich nun intensiv Gedanken, welche Auswirkungen diese kurzfristige Änderung haben wird. Im ersten Moment ist davon auszugehen, dass in den nächsten zwei Jahren lediglich neue Kapazitäten im Markt entstehen, teils auch im grenznahen Ausland. Die Vergangenheit hat zwar gezeigt, dass am Ende immer genügend Altholz für alle vorhanden war, doch sagt unser erstes Bauchgefühl, dass das Material in Zukunft wesentlich härter umkämpft sein wird. Uns motiviert diese Gesetzesänderung, unsere internationalen Tätigkeiten auszuweiten, um bei eventuellen Versorgungsengpässen mit Importen besser und flexibler reagieren zu können und somit eine stabile Versorgungslage gewährleisten zu können.“ Matthias Warnke bleibt zuversichtlich, denn eine Weisheit hat sich im Altholz immer bewiesen: „Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt“.

Es bleibt also spannend und wir hoffen selbstverständlich, dass die Auswirkungen der EEG-Novelle mehrheitlich positiv sind und sich etwaige Befürchtungen nicht bewahrheiten.

Kontakt