Fallschutz

TÜV für den Spielplatz

Einmal zu hoch geschaukelt und schon passiert’s – hinzufallen ist jedoch nicht dramatisch, wenn der Fallschutz stimmt. Für den gibt es genaue DIN-Vorschriften, die Kindern und Spielplatzbetreibern Sicherheit geben.

Unter Rutsche, Schaukel und Co. gehören nach DIN/EN 1176/77 – der deutschen Industrienorm für Spielplätze und Spielgeräte – Bodenbeläge für die Dämpfung. Bei größeren Fallhöhen reicht reiner Rasen nicht mehr aus. „Neben Rindenmulch empfehlen wir unseren Kunden Hackschnitzel als natürlichen Fallschutz“, erklärt ein Mitarbeiter.

Je nach Schichtstärke ist bei beiden Varianten eine Fallhöhe von bis zu 300 Zentimetern zugelassen. Neben der erforderlichen Menge ist auch die Qualität der Produkte ein wichtiges Kriterium, denn die Hackschnitzel für den Spielplatz müssen TÜV-geprüft oder TÜV-zertifiziert sein.

Für ein Zertifikat steht das gesamte Sägewerk bei der Überprüfung im Fokus. Aus diesem Grund empfehlen sich TÜV-zertifizierte Hackschnitzel, denn damit geht man auf Nummer sicher und weiß, dass regelmäßige Audits stattfinden. Welche Fallschutzlösung im Einzelfall die Beste ist, klärt das Fachpersonal der Brüning Group bei Interesse gern im direkten Gespräch.

Vor dem Verteilen des Fallschutzes ist es jedenfalls wichtig, den Boden genau unter die Lupe zu nehmen. Scharfkantige Steine, große Baumwurzeln und Co. müssen weichen, damit die Aufprallfläche mit neuem Bodenbelag ungefährlich bleibt.

Wenn die Sonne sich bald wieder zeigt und die Kinder die Spielplätze stürmen, sollte bei der Schichthöhe außerdem der „Wegspiel-Effekt“ bedacht werden, wie auch die natürliche Verwitterung. Leichtes Auflockern des Materials hilft bereits und sorgt für sicheres Spielen – mit weicher Landung.

Kontakt