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Notifizierung als Dienstleistung: Altholz und Abfälle im Ausland verwerten

Für Altholzaufbereiter und Recycler bietet Brüning | Megawatt Absatzmöglichkeiten nicht nur in Deutschland. Größere Mengen können wir für Sie auch im angrenzenden Ausland vermarkten. Dabei handelt es sich um Altholz der Kategorien I-IV und Abfälle, jeweils zur thermischen oder stofflichen Verwertung. Damit wir Ihr Material ordnungsgemäß über die jeweilige Landesgrenze transportieren können, bedarf es sogenannter „Notifizierungen“, also behördlicher Genehmigungen.

Da diese Notifizierungen einen erheblichen bürokratischen Aufwand bedeuten und Erfahrung verlangen, übernehmen unsere Notifizierungsexperten diesen Job für Sie. Für Transporte aus Deutschland heraus stellt Melanie Franke die erforderlichen Unterlagen zusammen. Dabei handelt es sich um: Notifizierungsformular, Begleitformular, Analysen, Abfallbeschreibung, Unterlagen zum Transportunternehmen, Vermarktungsermächtigung, Anlangengenehmigung, Vertrag zwischen Notifizierendem und Verwertungsanlage, Beschreibung des Verwertungs- oder Behandlungsprozesses in der Anlage, sowie einer Sicherheitsleistung (in Form einer Bankbürgschaft). Beim gesamten Vorgang stimmen wir uns eng mit der zuständigen Behörde, dem Kunden und dem Lieferanten ab.

Sind alle Fragen geklärt und alle Unterlagen zusammengestellt, leitet Melanie Franke diese an das jeweilige Verwaltungsbüro im Bundesland des abgebenden Unternehmens weiter. Nach einer genauen Prüfung übermitteln die Beamten die Unterlagen an die Behörde des empfangenden Landes. Dieser auf den ersten Blick ziemlich aufwändige und umständliche Vorgang trägt seine Begründung im Umweltschutz. Gerade wenn es um thermische Verwertung geht, möchten die Staaten Europas natürlich genau wissen, welches Material ins Land kommt, um dort verwertet zu werden.

Bei allen Fragen rund um Notifizierungen und den Absatz thermisch und auch stofflich verwertbaren Materials im Ausland berate ich Sie gern.

Melanie_Franke

 

Melanie Franke
melanie.franke@bruening-gruppe.de
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